Auswahlverfahren für Projekte zur energetischen Gebäudesanierung
Aufgrund der hohen Nachfrage nach UEP-Mitteln und des erhöhten Aufwands zur Erstellung eines förderfähigen Antrags zur energetischen Sanierung von Nichtwohngebäuden wird ein spezifisches Auswahlverfahren für energetische Gebäudesanierungsprojekte im Förderschwerpunkt 4.2 angewandt (Ausnahme Schwimmhallen und Sonderbauten, wie z. B. Gewächshäuser). Damit soll sichergestellt werden, dass der Aufwand zur Vorbereitung eines Förderantrags in einem angemessenen Verhältnis zu den Förderchancen steht.
Angesichts der bereits hohen Programmauslastung und der erfreulich hohen Teilnahme zum letzten Stichtag 30.04.2010 kann ein weiterer Stichtag leider nicht bekannt gegeben werden.
Sollte sich die Situation ändern, werden wir im Bereich Aktuelles diesbezüglich informieren.
Projektauswahl für energetische Gebäudesanierungsprojekte im Förderschwerpunkt 4.2 „Bekämpfung des Klimawandels - Energieeffizienz"
- Die bis zu einem festgelegten Stichtag eingereichten Projektvorschläge werden im Wettbewerb miteinander bewertet. Die Termine werden im Internet veröffentlicht. Pro Jahr sind drei Termine vorgesehen.
- Zusätzlich zu den allgemeinen UEP-Projektauswahlkriterien werden Fördergegenstand spezifische Kriterien zur Bewertung herangezogen und gewichtet: Beitrag zum Klimaschutz x3 / Vorbereitungsstand x2 / soziale Aspekte u. Querschnittsziele x2 / Innovationsgrad x2 / Projektrisiko x0,5 / Sonderbonus x0,5
- Die zehn Projekte mit der höchsten Punktzahl (Anzahl der Projekte richtet sich nach Mittelverfügbarkeit) werden zur weiteren Vorbereitung ausgewählt und fünf weitere Nachrücker bestimmt.
- Nachrückerprojekte kommen zum Zuge, wenn sich die Vorbereitung der ausgewählten Projekte deutlich verzögert oder im Verlauf der Prüfung festgestellt wird, dass das Projekt bei der Neubewertung nicht mehr unter die besten 15 Projekte fällt.
- Die Anträge der ausgewählten Projekte müssen innerhalb von vier Wochen vollständig vorliegen. Ansonsten kommen Nachrückerprojekte zum Zuge.
- Die übrigen Projekte bekommen, sofern sie als chancenreich eingestuft werden, bei der nächsten Projektauswahl eine neue Chance. Es liegt im Ermessen des Antragstellers, sein Projekt bis dahin weiter zu optimieren.