Antragsberechtigt sind:

  • gemeinnützige Institutionen
  • öffentliche Institutionen
  • private und öffentliche Forschungseinrichtungen
  • kleine und mittlere sowie große Unternehmen

Sonstige Förderbedingungen:

Es werden Zuschüsse gewährt. Gefördert werden können nur solche Projekte, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurden.

Über die Gewährung der Zuschüsse entscheidet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt auf Basis der Förderempfehlung des Programmträgers B.&S.U. mbH. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Die konkrete Förderquote wird in einer Einzelfallentscheidung nach Maßgabe des Umweltentlastungseffektes festgelegt. Die Förderhöhe ist teilweise auch abhängig vom Fördergebiet, siehe Link, sowie von der finanziellen Situation des Antragstellers.

Link zur Fördergebietsabfrage (nur zutreffend für KMUs)

Übersicht Förderbedingungen

Der Förderantrag ist schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Antragsformular zu stellen. Es wird empfohlen, vorab auf Basis einer Projektskizze ein Beratungsgespräch mit dem Programmträger (B.&S.U. mbH) zu führen (Details siehe unter „Antragsverfahren“.)

Förderrichtlinie