Was kann gefördert werden?
Gefördert werden Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes Berlin liegen und in Berlin realisiert werden.
Förderschwerpunkte:
- Sanierung von Umweltschäden / Minderung umweltbedingter Risiken, insbesondere
1.1 Erkundung / Beseitigung von Bodenverunreinigungen (ab 2012 entfallen)
1.2 Erkundung / Beseitigung von Grundwasserverunreinigungen (ab 2012 entfallen)
1.3 Verbesserung der Gewässergüte (z. B. technische Innovationen zur Verbesserung der Systeme zur Regenwasserableitung) - Umweltorientierte Forschung und Entwicklung, die darauf abzielt, innovative Verfahren zum Klimaschutz und/oder zur Minderung von Schadstoffen und Lärm einzuführen
- Untersuchungen zu den Folgen und Konsequenzen des Klimawandels für Berlin
- Bekämpfung des Klimawandels, insbesondere
4.1 Einsatz erneuerbarer Energien (z. B. modellhafte Errichtung von Anlagen zur Einführung erneuerbarer Energien
4.2 Verbesserung der Energieeffizienz und Senkung von Treibhausgasen (z. B. energetische Sanierung von Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, Maßnahmen zur Verringerung des Energieeinsatzes und der CO2-Emissionen von betrieblichen Prozessen, z. B. energieeffiziente elektrische Antriebe, Druckluft-, Pumpen- und Ventilatorsysteme, Prozesskühlung, Sorptionskälteanlagen, Kraft-Wärme-Kopplung, Gaswärmepumpen, Brennstoffzellen oder Optimierung von Beleuchtungssystemen) - Einführung von Umwelt-/Energiemanagementsystemen
- Reduzierung verkehrsbedingter Emissionen
6.1 Mobilitätsmanagement- und Verkehrssteuerungssysteme
6.2 Verminderung von Lärm und/oder Luftbelastungen - Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten (z. B. Renaturierung von unter Schutz zu stellenden Flächen, Beispiele aus dem UEP I: Wiedereingliederung ehemals militärisch genutzter Flächen, Wiederbewässerung von Rieselfeldern)