Projektumsetzung

Nach der Bewilligung des Projektes durch die Senatsverwaltung Stadtentwicklung und Umwelt beginnt die Umsetzung des Projektes. Besonders zu beachten sind hierbei die einschlägigen Bestimmungen für die Vergabe von Aufträgen und die Dokumentation der Auftragsvergabe.

Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt aufgrund bezahlter Rechnungen und erbrachter Leistungen, die mit den über die B.&S.U. mbH einzureichenden Zahlungsanforderungen nachzuweisen sind. Anhand regelmäßig zu erstellender Zwischenberichte und projektspezifischer Meilensteine wird der Projektfortschritt verfolgt.

Änderungen bei der Durchführung des Projektes sollen grundsätzlich mit der B.&S.U.mbH abgestimmt werden. Der Programmträger berät die Zuwendungsempfänger und gibt seine Empfehlung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt weiter.

 

 

Verwendungsnachweis

Nach Ende der Projektlaufzeit ist die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel in Form eines Sachberichtes und eines zahlenmäßigen Nachweises darzulegen. Diese werden von der B.&S.U.mbH geprüft. Mit der Schlussmitteilung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wird das Förderprojekt abgeschlossen.

Externe Kontrollen

Darüber hinaus können die Projekte während und nach Abschluss noch von weiteren Einrichtungen geprüft werden, z. B. von der EU-Kommission, Rechnungshöfen oder externen Wirtschaftsprüfern.